Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen sind für die Aufwendungen gedacht, die sich dann ergeben, wenn Mitarbeiter in Rente gehen oder aus dem Betrieb ausscheiden. Da Zeitpunkt und Umfang dieser Aufwendungen lange Zeit vor deren Fälligkeit bekannt sind, werden zur Begleichung dieser Zahlungen rechtzeitig Rückstellungen gebildet. Wenn die Forderung dann fällig wird, wird die Rückstellung aufgelöst und die Forderung beglichen. Rückstellungen sind als Verbindlichkeiten im Unterschied zu Rücklagen Fremdkapital.