Börsenlexikon

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Aktionär

Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft  (AG) und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Seine Beteiligung an der AG kann der Aktionär nicht kündigen, sondern muss diese will er sie beenden  in der Regel über die Börse verkaufen. „Großaktionär" ist die Bezeichnung für Anteilseigner einer Aktiengesellschaft, die aufgrund der Höhe ihrer Beteiligung auf die Entscheidungen der Hauptversammlung einen erheblichen Einfluss ausüben können. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im AktG (Aktiengesetz) geregelt.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.003,17 -0,97
TecDax 835,29 -1,32
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.801,59 -1,41
Nikkei 225 13.655,34 -2,06
S&P 500 Zert. 13,80 -1,08
Euro/Dollar 1,55 +0,01
Bund Future 115,07 +0,37
Gold 888,75 +0,42
Öl 122,46 +1,63

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