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Börsenlexikon
Aktionär

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft  (AG) und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Seine Beteiligung an der AG kann der Aktionär nicht kündigen, sondern muss diese will er sie beenden  in der Regel über die Börse verkaufen. „Großaktionär" ist die Bezeichnung für Anteilseigner einer Aktiengesellschaft, die aufgrund der Höhe ihrer Beteiligung auf die Entscheidungen der Hauptversammlung einen erheblichen Einfluss ausüben können. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im AktG (Aktiengesetz) geregelt.

Aktienmärkte
Name Wert Änderung
  FAZ-INDEX --  --
  DAX --  --
  Dow Jones --  --
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Wertpapiersuche
20.05.2013
Name Kurs Prozent
DAX 8.446,85 +0,58%
FAZ-INDEX 1.769,74 +0,61%
TecDAX 969,51 +0,21%
MDAX 14.121,60 +0,36%
SDAX 5.998,02 +0,36%
REX 445,88 +0,32%
Eurostoxx 50 2.823,50 +0,20%
F.A.Z. EURO 93,25 € +0,23%
Dow Jones 15.354,40 +0,80%
Nasdaq 100 3.028,96 +0,99%
S&P500 1.666,12 +0,95%
Nikkei225 15.360,80 +1,47%
EUR/USD 1,2863 +0,13%
Rohöl Brent Crude 104,27 $ −0,32%
Gold 1.376,75 $ −0,02%
Bund Future 145,06 € −0,06%