Hauptversammlung

Generalversammlung der Aktionäre einer Gesellschaft, üblicherweise einmal im Jahr. Sie ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Organ einer Aktiengesellschaft. Sie dient der Information der Aktionäre, entscheidet über die Bestellung und Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen sowie ggf. die Auflösung der Gesellschaft. Neben der ordentlichen Hauptversammlung (HV) können auch außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden, entweder durch Antrag von mindestens 5 Prozent des Aktienbesitzes oder durch den Vorstand.