Verwaltungsvergütung (= Managementgebühr = engl. Management Fee)
Für die Verwaltung eines
Fonds erhält die KAG die Vergütung. In den Besonderen Vertragsbedingungen/im
Verkaufsprospekt ist die Höhe der Verwaltungsvergütung geregelt. Wird die Gebühr dem Fonds belastet (
Depotbankgebühr) und nicht dem Anleger.