Verwaltungsvergütung (= Managementgebühr = engl. Management Fee)

Für die Verwaltung eines Fonds erhält die KAG die Vergütung. In den Besonderen Vertragsbedingungen/im Verkaufsprospekt ist die Höhe der Verwaltungsvergütung geregelt. Wird die Gebühr dem Fonds belastet (Depotbankgebühr) und nicht dem Anleger.