Verfügbarkeit

Eine KAG verpflichtet sich dazu, börsentäglich Anteile eines Offenen Fonds zurückzunehmen. Ausnahme können hier Offene Immobilienfonds sein. Jederzeit soll der Kunde in der Lage sein, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, über sein Vermögen zu verfügen. Es gibt lediglich spezielle Kündigungsfristen bei Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (480-Euro-Gesetz).