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Verfügbarkeit

Eine KVG verpflichtet sich dazu, börsentäglich Anteile eines Offenen Fonds zurückzunehmen. Ausnahmen sind Offene Immobilienfonds, Infrastruktur-Sondervermögen und Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz. Anleger sollen jederzeit in der Lage sein, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist über ihr Vermögen verfügen zu können.