Verfügbarkeit
Eine KVG verpflichtet sich dazu, börsentäglich Anteile eines Offenen Fonds zurückzunehmen. Ausnahmen sind Offene Immobilienfonds, Infrastruktur-Sondervermögen und Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz. Anleger sollen jederzeit in der Lage sein, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist über ihr Vermögen verfügen zu können.