Schachtelbeteiligung
Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer anderen, die mindestens 10 Prozent des entsprechenden Gesellschaftskapitals umfasst. Kleinere Beteiligungen werden als Streubeteiligungen bezeichnet. Schachtelbeteiligungen sind steuerlich privilegiert, vor allem mit Blick auf Vermeidung einer doppelten Besteuerung der Erträge aus der Beteiligung, da beide Unternehmen weiter rechtlich selbstständig sind.