Sachanlagen (Bilanz)
Sachanlagen bestehen aus materiellen Vermögensgegenständen, wie
• Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
• technischen Anlagen und Maschinen,
• Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Zu aktivieren sind alle im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Anlagegüter und Grundstücke. Dies sind die Vermögenswerte der Gesellschaft, die nötig sind, um Produktion und Betrieb aufrechtzuerhalten. Sachanlagen sind in der Bilanz bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. In der Folgebewertung sind diese Kosten über die planmäßige Nutzungsdauer abzuschreiben.