Altmodische Bezeichnung für den Ort, an dem der Börsenhandel stattfindet und den nur die zugelassenen Börsenbesucher (Makler, Händler usw.) betreten dürfen. Gelegentliche private Besucher dagegen können die Börsensitzung von der sogenannten Galerie aus verfolgen. Im Zeitalter der Computerbörsen ist mit dem Parketthandel das Geschäft gemeint, das in der Börse von Händler zu Händler abgewickelt wird. Durch den Computerhandel ist der Parketthandel in Deutschland allerdings bedeutungslos geworden.