Bei einer Konversion wird eine bestehende Anleihe in eine andere umgewandelt. Die neue Anleihe hat andere Zins oder Tilgungskonditionen. Dieser Vorgang ist nur zulässig, wenn der Anleiheinhaber der Konversion zustimmt und wenn er im Falle der Nicht-Zustimmung die vorzeitige Rückzahlung seine Anleihebetrags erhalten kann.