Kassakurs
Einheitskurs eines Werts im Kassahandel, der im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung nur einmal täglich festgestellt wird, i. d. R. zur Mitte der Sitzung. An den deutschen Börsen war dieser Kurs noch bis 2011 für alle Orders maßgebend, die den Mindestschluss nicht erreichten. Seit 2001 werden für fortlaufend gehandelte Aktien keine Kassakurse mehr ermittelt.