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Kassa-Futures-Arbitrage

Ausnutzen einer zeitweiligen Kursdifferenz eines Wertes zwischen Termin- und Kassamarkt, auch Cash-and-Carry-Arbitrage genannt. Dabei wird derselbe Wert auf Termin verkauft und am Kassamarkt erworben, falls der Preis am Terminmarkt über dem theoretischen Preis (Kassapreis plus Zinskosten für die Terminfrist abzüglich möglicher Erträge) liegt. Im umgekehrten Fall spricht man von Reverse Cash-und-Carry-Arbitrage.