Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss entspricht dem Reingewinn eines Unternehmens nach dem Handelsrecht. Er kann im Zuge der Erhöhung der Gewinnrücklagen einer AG im Unternehmen verbleiben oder aber im Rahmen einer Dividendenzahlung an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet die Hauptversammlung der Gesellschaft.