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Gewinnrücklage

Eine Gewinnrücklage ist ein Passivposten der Bilanz, der auch in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt wird. Sie wird durch Entnahme des Gewinns oder eines Teils aus dem laufenden Geschäft gebildet. Gewinnrücklagen dienen dazu, dass durch ihre Auflösung im Verlustfall eine Reduzierung des Nominalkapitals vermieden werden kann, die wiederum Kapitalmaßnahmen erforderlich machen könnte. Zu unterscheiden sind gesetzliche und freiwillige Rücklagen. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Rücklagen in Nominalkapital umgewandelt und Berichtigungsaktien an die Aktionäre ausgegeben.