Call
Eine
Kaufoption (Call) gewährt dem Käufer das vertraglich zugesicherte Recht, einen bestimmten
Basiswert zu vorher festgelegten Konditionen (Termin, Preis usw.) erwerben zu können. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der
Option (
Verfallstermin) den Bezugswert jederzeit liefern können muss, also veroptionierte Werte nicht veräußern darf. Dafür erhält er vom Erwerber des Call eine
Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am
Kapitalmarkt liegt. Der Käufer rechnet mit steigenden
Kursen. Er kann die Option entweder an einen Dritten verkaufen oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Sein
Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt. Der Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden oder geringfügig fallenden Kursen. Wird eine Kaufoption nicht ausgeübt, verfällt sie wertlos. Gegensatz: Put