Börsenaufsicht
Der Handel an der Börse wird i. d. R. von staatlichen Institutionen überwacht. Sie ermitteln beim Verdacht von Unregelmäßigkeiten und verhängen Sanktionen beim Verstoß gegen die gesetzlichen Auflagen, denen der Handel unterliegt. In Deutschland obliegt dies der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), auf europäischer Ebene der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, in den USA der United States Securities and Exchange Commission (SEC).