Geschlossener Fonds
Anteile an einem Geschlossenen Fonds sind unternehmerische Beteiligungen. Durch die Auflegung eines solchen Fonds wird Geld für Anlagen in Sachwerten gesammelt. Rechtlich sind diese als alternative Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) organisiert, meist in Form einer GmbH & Co. KG. Bei Platzierung wird ein Fondsvolumen vorgegeben. Sobald dieses erreicht ist, also vollständig gezeichnet wurde, sind keine weiteren Zeichnungen mehr möglich und der Fonds wird geschlossen. Neben dem Eigenkapital der Gesellschafter wird bisweilen Fremdkapital eingesetzt, um eine höhere Eigenkapitalrendite zu erreichen. Bis Mitte der 2000er- Jahre konnten Verluste aus Beteiligungen an diesen Fonds umfassend einkommensteuerlich geltend gemacht werden, weshalb für Investitionsentscheidungen oftmals Steuer- und nicht Renditeaspekte ausschlaggebend waren. Nachdem diese Abzugsmöglichkeiten praktisch vollständig beseitigt wurden, verlor das Anlageinstrument an Bedeutung. Geschlossene Fonds haben aufgrund der Sachwertanlagen individuellen Charakter. Die Investitionsobjekte sind zudem wenig liquide. Daher gibt es auch keinen liquiden Handel in den Anteilen, ebenso wenig einen regulären Anspruch auf Rücknahme von Anteilen durch den Emittenten während der Laufzeit. Gegenteil: Offener Fonds. Geschlossene Fonds gehören heute zu den AIF.