Ausländische Fonds
Steuerlich wird zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds unterschieden:
- Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen
- Nicht-registrierte Fonds mit Finanzvertretern, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen
- Alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen.