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Informationspflicht

Ihr unterliegen alle Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden oder die diese zum Erwerb anbieten, je nach Art des Wertpapiers und des Marktsegments in mehr oder weniger hohem Maß. Die Informationspflicht betrifft vor allem die ausführliche Erläuterung aller entscheidender Daten sowie die Bekanntmachung aller den Emittenten oder das Wertpapier betreffenden Ereignisse. Der Anleger soll dadurch in die Lage versetzt werden, sich ein präzises Bild von Emittent und Wertpapier zu machen und eine informierte Anlageentscheidung zu treffen.