Bottom-Down-Schein
Ein Bottom-Down-Schein gehört zu den exotischen Optionsscheinen. In den Bedingungen ist ein Schwellenwert (Bottom) vereinbart. Bleibt der Bezugskurs während der gesamten Laufzeit (europäische Ausübung) unterhalb dieses Schwellenwerts, so erhält der Besitzer des Optionsscheins eine festgelegte Rückzahlung. Steigt der Bezugskurs über den Schwellenwert, so verfällt der Schein wertlos (siehe auch: Bottom-Up-Schein).