Depotstimmrecht
Aktionären steht auf Hauptversammlungen ein Stimmrecht zu, i.d.R. in Höhe ihres Anteils am Aktienkapital. Verzichtet der Anleger auf die Wahrnehmung des Stimmrechts, kann er dieses im Einzelfall nach genau spezifizierten Weisungen an die depotführende Bank übertragen, üblicherweise mittels Pauschalerklärung.