Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Bilanz)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kommen in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Gliederungspunkt Verbindlichkeiten vor. Als Gegenstand der Lieferung gelten insbesondere Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsverkehr wie Sachen behandelt werden (z. B. Strom). Der Begriff "Lieferungen" wird in diesem Zusammenhang anders verstanden. Beschafft ein, mit der Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes beauftragter Unternehmer, mindestens einen Hauptstoff, der aus dem der Lieferungsgegenstand besteht, so liegt eine Werklieferung vor, die wie die Lieferung behandelt wird. Die Leistungen können entstehen, wenn zum Beispiel der mit der Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes beauftragte Unternehmer einen Nebenstoff selbst beschafft. Denn dann handelt es sich um eine Werkleistung.