Börsenlexikon

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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Bilanz)

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kommen in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Gliederungspunkt Verbindlichkeiten vor. Als Gegenstand der Lieferung gelten insbesondere Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsverkehr wie Sachen behandelt werden (z. B. Strom). Der Begriff "Lieferungen" wird in diesem Zusammenhang anders verstanden. Beschafft ein, mit der Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes beauftragter Unternehmer, mindestens einen Hauptstoff, der aus dem der Lieferungsgegenstand besteht, so liegt eine Werklieferung vor, die wie die Lieferung behandelt wird. Die Leistungen können entstehen, wenn zum Beispiel der mit der Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes beauftragte Unternehmer einen Nebenstoff selbst beschafft. Denn dann handelt es sich um eine Werkleistung.

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Ebbe und Flut an den Börsen

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NamePunkteProzent
Dax 7.156,55 +1,07
TecDax 866,04 +0,54
DowJones 12.986,80 -0,05
Nasdaq 2.528,85 -0,19
STOXX 50 3.862,91 +0,21
Nikkei 225 14.219,48 -0,23
S&P 500 Zert. 14,25 +1,28
Euro/Dollar 1,56 +0,00
Bund Future 113,46 -0,09
Gold 899,85 +0,00
Öl 124,13 +0,99

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