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Dienstag, 07. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Börsenlexikon
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Bilanz)

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kommen in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Gliederungspunkt Verbindlichkeiten vor. Als Gegenstand der Lieferung gelten insbesondere Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsverkehr wie Sachen behandelt werden (z. B. Strom). Der Begriff "Lieferungen" wird in diesem Zusammenhang anders verstanden. Beschafft ein, mit der Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes beauftragter Unternehmer, mindestens einen Hauptstoff, der aus dem der Lieferungsgegenstand besteht, so liegt eine Werklieferung vor, die wie die Lieferung behandelt wird. Die Leistungen können entstehen, wenn zum Beispiel der mit der Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes beauftragte Unternehmer einen Nebenstoff selbst beschafft. Denn dann handelt es sich um eine Werkleistung.

07.02.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.764,83 −0,03%
FAZ-INDEX 1.509,92 −0,06%
TecDAX 769,62 −0,28%
MDAX 10.375,00 −0,37%
SDAX 4.958,22 +0,50%
REX 423,51 −0,21%
Eurostoxx 50 2.507,89 −0,29%
F.A.Z. EURO INDEX 80,86 −0,31%
Dow Jones 12.845,10 −0,13%
Nasdaq 100 2.528,30 −0,03%
S&P500 1.344,33 −0,04%
Nikkei225 8.929,20 +1,10%
EUR/USD 1,3113 −0,07%
Rohöl Brent Crude 116,11 $ −0,31%
Gold 1.719,00 $ −0,87%
Bund Future 138,94 € +0,50%