Börsenlexikon

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 600 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Börsenlexikon

Verfügbarkeit

Eine KAG verpflichtet sich dazu, börsentäglich Anteile eines Offenen Fonds zurückzunehmen. Ausnahme können hier Offene Immobilienfonds sein. Jederzeit soll der Kunde in der Lage sein, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, über sein Vermögen zu verfügen. Es gibt lediglich spezielle Kündigungsfristen bei Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (480-Euro-Gesetz).

Anzeige: UBS Spezial

Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.081,05 -0,03
TecDax 861,39 -0,41
DowJones 12.992,66 +0,73
Nasdaq 2.533,73 +1,48
STOXX 50 3.854,86 -0,07
Nikkei 225 14.251,74 +0,94
S&P 500 Zert. 14,07 -0,50
Euro/Dollar 1,55 +0,10
Bund Future 113,56 -0,10
Gold 881,45 -0,14
Öl 122,91 +0,72

F.A.Z. Electronic Media GmbH 2001 - 2008

Quellen: IS.eFinance Solutions using Deutsche Börse AG, Morningstar und weitere. IS.eFinance Solutions implemented and powered by Interactive Data Managed Solutions AG, ©  1999-2007. Alle Börsendaten werden mit 15 Minuten Verzögerung dargestellt.