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Börsenlexikon
Termingeschäft

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Im Gegensatz zum Kassageschäft ein Geschäft, das zu feststehenden Konditionen bis zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, erfüllt werden soll. Beim Fixgeschäft ist diese Erfüllung für beide Seiten zwingend, beim Prämiengeschäft kann sich ein Partner gegen Zahlung einer Prämie das Recht auf Rücktritt vorbehalten, beim Optionsgeschäft schließlich wird einer Partei von vorneherein die Möglichkeit eingeräumt, das Recht auszuüben oder es verfallen zu lassen. Der Terminhandel in Wertpapieren war in der Bundesrepublik von 1931 bis 1970 verboten. Seit 1970 sind Termingeschäfte in Form von Optionsgeschäften wieder erlaubt (vgl. Optionsgeschäft, Deutsche Terminbörse).

Aktienmärkte
Name Wert Änderung
  FAZ-INDEX --  --
  DAX --  --
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Wertpapiersuche
17.05.2013
Name Kurs Prozent
DAX 8.398,00 +0,34%
FAZ-INDEX 1.758,97 −0,08%
TecDAX 967,46 −0,30%
MDAX 14.070,60 +0,14%
SDAX 5.976,29 +0,24%
REX 445,88 +0,32%
Eurostoxx 50 2.817,99 +0,40%
F.A.Z. EURO 93,04 € +0,37%
Dow Jones 15.354,40 +0,80%
Nasdaq 100 3.028,96 +0,99%
S&P500 1.666,12 +0,95%
Nikkei225 15.138,10 +0,67%
EUR/USD 1,2839 −0,35%
Rohöl Brent Crude 104,72 $ +0,85%
Gold 1.376,75 $ −0,02%
Bund Future 145,14 € −0,04%