Börsenlexikon

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Termingeschäft

Im Gegensatz zum Kassageschäft ein Geschäft, das zu feststehenden Konditionen bis zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, erfüllt werden soll. Beim Fixgeschäft ist diese Erfüllung für beide Seiten zwingend, beim Prämiengeschäft kann sich ein Partner gegen Zahlung einer Prämie das Recht auf Rücktritt vorbehalten, beim Optionsgeschäft schließlich wird einer Partei von vorneherein die Möglichkeit eingeräumt, das Recht auszuüben oder es verfallen zu lassen. Der Terminhandel in Wertpapieren war in der Bundesrepublik von 1931 bis 1970 verboten. Seit 1970 sind Termingeschäfte in Form von Optionsgeschäften wieder erlaubt (vgl. Optionsgeschäft, Deutsche Terminbörse).

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.039,66 +0,52
TecDax 838,72 +0,41
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.818,08 +0,43
Nikkei 225 13.743,36 +0,64
S&P 500 Zert. 13,88 +0,58
Euro/Dollar 1,54 -0,10
Bund Future 114,92 -0,13
Gold 880,87 -0,47
Öl 122,46 +1,63

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