Spekulationssteuer

Spekulationsgewinne sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, auf die noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben wird. Zudem wird Kirchensteuer fällig. Der Begriff stammt noch der vorher geltenden Steuergesetzgebung, nach der Spekulationsgewinne nur dann steuerpflichtig waren, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate (Spekulationsfrist) verstrichen waren. Für Wertpapiere, die sich schon vor Einführung der Abgeltungsteuer im Besitz des Steuerpflichtigen befanden, gilt die alte Regelung weiterhin, sodass Verkaufsgewinne steuerfrei waren. Mit Änderung der Fondsbesteuerung zu Beginn des Jahres 2018 wurde jedoch ein fiktiver, steuerfreier Verkauf eingeführt. Dies hat zur Folge, dass beim tatsächlichen Verkauf alle vor 2018 angefallenen Gewinne steuerfrei sind, ab 2018 angefallene Gewinne nur bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 Euro.