Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ersetzte im Jahr 2009 die zuvor geltende Spekulationssteuer. Kapitalerträge sind einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterworfen. Zuvor war in verschiedenen Varianten der persönliche Einkommensteuersatz maßgebend. Kapitaleinkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig, soweit diese insgesamt den Sparerfreibetrag übersteigen.