Börsenlexikon

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Nichtveranlagungsbescheinigung

Vom Finanzamt dem Anleger bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellte Urkunde, wonach dieser nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und ihm deshalb der Gesamtertrag aus dem Besitz an Wertpapieren (Dividende, Zinsen, Erträge aus Investmentanteilen usw.) zusteht. Normalerweise werden Erträge bestimmter Wertpapiere "an der Quelle" besteuert, das heißt, ihnen werden bei Auszahlung 25 oder 30 Prozent Kapitalertragsteuer abgezogen, die als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der Aktionäre gilt.

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NamePunkteProzent
Dax 7.070,33 +0,42
TecDax 874,06 +0,84
DowJones 12.614,95 +0,11
Nasdaq 2.458,25 +0,41
STOXX 50 3.793,03 -0,03
Nikkei 225 13.978,46 +0,37
S&P 500 Zert. 13,94 -1,62
Euro/Dollar 1,57 -0,45
Bund Future 112,73 -0,26
Gold 921,10 -1,28
Öl 132,38 +3,96

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