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Mindestreserve

Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, einen bestimmten Teil seiner kurz- und mittelfristigen Einlagen (Giro-, Termin- und Spareinlagen) nicht wieder auszuleihen, sondern als unverzinsliches Guthaben bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zu unterhalten. Ursprünglich dient diese Mindestreserve allein der Sicherheit des Kunden und der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Bank. Die EZB kann die Höhe der Mindestreserven (den Prozentsatz) innerhalb bestimmter Grenzen verändern. Damit sind die Mindestreserven ein Mittel der Kreditpolitik. Durch eine Erhöhung der Mindestreservesätze werden z.B. die für die Kreditvergabe verfügbaren Mittel der Banken knapper.