Börsenlexikon

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Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage kommt in der Bilanz auf der Passivseite vor, sie gehört zum Eigenkapital. Die Kapitalrücklage ist die von Kapitalgesellschaften zu bildende Rücklage. Als Kapitalrücklage auszuweisen sind:

1. Der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschl. von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird.
2. Der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird.
3. Der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten.
4. Der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.045,84 +0,61
TecDax 839,61 +0,52
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.821,82 +0,53
Nikkei 225 13.743,36 +0,64
S&P 500 Zert. 13,88 +0,58
Euro/Dollar 1,54 -0,11
Bund Future 114,84 -0,20
Gold 883,30 -0,20
Öl 122,46 +1,63

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