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Börsenlexikon
Kapitalrücklage

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Die Kapitalrücklage ist eine Position auf der Passivseite der Bilanz, sie gehört zum Eigenkapital. Die Kapitalrücklage ist die von Kapitalgesellschaften zu bildende Rücklage. Als Kapitalrücklage auszuweisen sind:

1. Der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschl. von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird (Agio).
2. Der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird.
3. Der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten.
4. Der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.

Deutsche Aktiengesellschaftenmüssen 10 Prozent des Grundkapitals als Rücklage zur Verlustdeckung einstellen. Solange Kapitalrücklage und gesetzliche Rücklage diese 10 Prozent nicht erreichen, müssen jährlich 5 Prozent des Jahresüberschusses in die gesetzlichen Rücklagen eingestellt werden.

Aktienmärkte
Name Wert Änderung
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17.05.2013
Name Kurs Prozent
DAX 8.398,00 +0,34%
FAZ-INDEX 1.758,97 −0,08%
TecDAX 967,46 −0,30%
MDAX 14.070,60 +0,14%
SDAX 5.976,29 +0,24%
REX 445,88 +0,32%
Eurostoxx 50 2.817,99 +0,40%
F.A.Z. EURO 93,04 € +0,37%
Dow Jones 15.354,40 +0,80%
Nasdaq 100 3.028,96 +0,99%
S&P500 1.666,12 +0,95%
Nikkei225 15.138,10 +0,67%
EUR/USD 1,2839 −0,35%
Rohöl Brent Crude 104,72 $ +0,85%
Gold 1.376,75 $ −0,02%
Bund Future 145,14 € −0,04%