Insolvenz

Als Insolvenz wird der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens bezeichnet. Die Bezeichnung Konkurs, mit der derselbe Sachverhalt gemeint ist, ist in Deutschland kein Rechtsbegriff. Kann ein Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit auf Dauer nicht vermeiden, ist es zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Lösung, in erster Linie für die Gläubiger, aber auch für andere Beteiligte zu finden. Dies geschieht entweder durch Sanierung oder Verkauf des Unternehmens als Ganzes oder durch Liquidation und Verwertung der Insolvenzmasse. Von der Unternehmensinsolvenz ist die Verbraucherinsolvenz strikt zu unterscheiden.