Versammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und deren oberstes Beschlussorgan. Entsprechend seinem Besitz an stimmberechtigten Aktien ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe auf der Hauptversammlung (HV) berechtigt. Soweit er diese nicht selbst wahrnehmen kann, kann er Dritte beauftragen. Dies ist zumeist immer noch die depotführende Bank, aber auch Aktionärsvereinigungen und immer öfter Vertrauensleute des Unternehmens. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite wie Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder die Liquidation geht. Diese schreiben eine Zustimmung von 75 Prozent des bei der Beschlussfassung anwesenden Kapitals vor.
Genussschein-Inhaber werden oft leer ![]()
Niederlage für die Lebensversicherer
Zinsausblick dürfte den ungarischen Forint im Zaum halten
| Name | Kurs | in % |
| DAX | 5.801,48 | +2,44% |
| TecDAX | 779,21 | +2,28% |
| MDAX | 7.370,57 | +3,09% |
| SDAX | 3.540,49 | +0,56% |
| REX | 374,57 | −0,13% |
| Eurostoxx 50 | 2.898,19 | +2,30% |
| Dow Jones | 10.451,00 | +1,29% |
| Nasdaq 100 | 1.792,94 | +1,62% |
| S&P500 | 1.106,24 | +1,36% |
| Nikkei225 | 9.497,68 | −0,54% |
| EUR/USD | 1,4946 | −0,09% |
| Rohöl Brent Crude | 77,50 $ | −0,21% |
| Gold | 1.169,50 $ | +2,59% |
| Bund Future | 122,49 € | −0,10% |
