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Montag, 13. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Börsenlexikon
Hauptversammlung

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Versammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und deren oberstes Beschlussorgan. Entsprechend seinem Besitz an stimmberechtigten Aktien ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe auf der Hauptversammlung (HV) berechtigt. Soweit er diese nicht selbst wahrnehmen kann, kann er Dritte beauftragen. Dies ist zumeist immer noch die depotführende Bank, aber auch Aktionärsvereinigungen und immer öfter Vertrauensleute des Unternehmens. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite wie Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder die Liquidation geht. Diese schreiben eine Zustimmung von 75 Prozent des bei der Beschlussfassung anwesenden Kapitals vor.

13.02.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.761,96 +1,03%
FAZ-INDEX 1.508,46 +0,89%
TecDAX 774,15 +0,55%
MDAX 10.315,30 +0,65%
SDAX 5.008,46 +0,47%
REX 421,06 −0,02%
Eurostoxx 50 2.505,38 +0,99%
F.A.Z. EURO INDEX 81,03 +1,27%
Dow Jones 12.801,20 −0,69%
Nasdaq 100 2.547,32 −0,65%
S&P500 1.342,64 −0,69%
Nikkei225 8.999,18 +0,58%
EUR/USD 1,3267 +0,22%
Rohöl Brent Crude 118,41 $ +0,43%
Gold 1.711,50 $ −2,09%
Bund Future 137,72 € −0,65%