Börsenlexikon

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Geschlossene Fonds (= closed-end funds)

Fonds, deren Mittel durch den Verkauf einer bestimmten, von vornherein begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Wenn das geplante Volumen erreicht wird, wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe von Anteilen eingestellt. Eines Anteils Kurswert richtet sich nicht nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen, sondern unterliegt der freien Preisbildung, so dass der Fonds je nach Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht unerheblichen Aufgeld (Agio), manchmal auch mit Abgeld (Disagio), gegenüber seinem Inventarwert  gehandelt wird. Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteils hat der Anleger bei einem closed-end fund nicht. Die Anteile können nur an Dritte, ggf. über eine Börse, verkauft werden. Geschlossene Fonds unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des KAGG. Gegenteil: Offene Fonds

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NamePunkteProzent
Dax 6.353,74 +0,77
TecDax 738,66 +0,63
DowJones 11.288,54 +0,65
Nasdaq 2.245,38 -0,27
STOXX 50 3.330,90 +1,29
Nikkei 225 13.265,40 -0,16
S&P 500 Zert. 12,60 -2,25
Euro/Dollar 1,57 +0,18
Bund Future 111,14 +0,81
Gold 935,50 +0,45
Öl 145,01 +1,40

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