Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss eines Unternehmens entspricht nach dem Handelsrecht dem Reingewinn und ist die positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen. Er kann im Zuge der Erhöhung der Gewinnrücklagen einer AG im Unternehmen verbleiben oder im Rahmen einer Dividendenzahlung ganz oder teilweise an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet die Hauptversammlung. Ein negativer Jahresüberschuss wird als Jahresfehlbetrag bezeichnet.