Börsenlexikon

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Cap

Ein Cap ist die vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze, der ein nomineller Kapitalbetrag zugrunde liegt. Übersteigt der Referenzzinssatz am Festlegungstermin den Cap, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze zu zahlen. Die fälligen Zahlungen werden am Tage der Zinsperioden unter Berücksichtigung der Anzahl der Tage geleistet. Der Käufer eines Caps zahlt hierfür eine Prämie an den Verkäufer, entweder in Form einer Einmalprämie oder in regelmäßigen Zahlungsschritten.

Als Cap wird bei Zertifikaten ferner auch eine Obergrenze bezeichnet, bis zu der der Inhaber vom Emittenten am Gewinn eines Basiswerts beteiligt wird.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.048,09 +0,64
TecDax 839,24 +0,47
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.823,13 +0,57
Nikkei 225 13.743,36 +0,64
S&P 500 Zert. 13,88 +0,58
Euro/Dollar 1,54 -0,13
Bund Future 114,80 -0,23
Gold 882,75 -0,26
Öl 122,46 +1,63

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