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Börsenlexikon
Cap

Das FAZ.NET-Börsenlexikon bietet über 700 Begriffserläuterungen aus den Bereichen Aktien, Fonds, Anleihen, Devisen.

Ein Cap ist die vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze, der ein nomineller Kapitalbetrag zugrunde liegt. Übersteigt der Referenzzinssatz am Festlegungstermin den Cap, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze zu zahlen. Die fälligen Zahlungen werden am Tage der Zinsperioden unter Berücksichtigung der Anzahl der Tage geleistet. Der Käufer eines Caps zahlt hierfür eine Prämie an den Verkäufer, entweder in Form einer Einmalprämie oder in regelmäßigen Zahlungsschritten.

Als Cap wird bei Zertifikaten ferner auch eine Obergrenze bezeichnet, bis zu der der Inhaber vom Emittenten am Gewinn eines Basiswerts beteiligt wird.

Aktienmärkte
Name Wert Änderung
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21.05.2013
Name Kurs Prozent
DAX 8.455,83 +0,69%
FAZ-INDEX 1.772,35 +0,76%
TecDAX 971,28 +0,39%
MDAX 14.163,70 +0,66%
SDAX 6.030,01 +0,90%
REX 445,08 −0,18%
Eurostoxx 50 2.824,50 +0,23%
F.A.Z. EURO 93,25 € +0,23%
Dow Jones 15.335,30 −0,12%
Nasdaq 100 3.020,97 −0,26%
S&P500 1.666,29 +0,01%
Nikkei225 15.360,80 +1,47%
EUR/USD 1,2882 −0,01%
Rohöl Brent Crude 104,84 $ +0,05%
Gold 1.353,75 $ −1,67%
Bund Future 144,85 € −0,20%