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Börsenlexikon
Cap

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<p>Ein Cap ist die vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze, der ein nomineller Kapitalbetrag zugrunde liegt. Übersteigt der Referenzzinssatz am Festlegungstermin den Cap, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze zu zahlen. Die fälligen Zahlungen werden am Tage der Zinsperioden unter Berücksichtigung der Anzahl der Tage geleistet. Der Käufer eines Caps zahlt hierfür eine Prämie an den Verkäufer, entweder in Form einer Einmalprämie oder in regelmäßigen Zahlungsschritten.

Als Cap wird bei Zertifikaten ferner auch eine Obergrenze bezeichnet, bis zu der der Inhaber vom Emittenten am Gewinn eines Basiswerts beteiligt wird.

16.05.2012
Name Kurs Prozent
DAX 6.384,26 −0,26%
FAZ-INDEX 1.401,38 −0,33%
TecDAX 759,57 −1,29%
MDAX 10.331,40 −0,01%
SDAX 4.865,34 −1,54%
REX 433,58 +0,02%
Eurostoxx 50 2.175,34 −0,15%
F.A.Z. EURO 70,46 −0,30%
Dow Jones 12.610,00 −0,17%
Nasdaq 100 2.561,45 −0,75%
S&P500 1.324,81 −0,44%
Nikkei225 8.801,17 −1,12%
EUR/USD 1,2711 −0,20%
Rohöl Brent Crude 111,65 $ −0,16%
Gold 1.556,50 $ 0,00%
Bund Future 143,40 € −0,01%