Börsenlexikon

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Bezugsrecht

Ein Bezugsrecht gewährt einem Aktionär das Recht, bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens mit neuen Aktien im Verhältnis zum bisherigen Anteil am Grundkapital zu einem festgelegten Bezugskurs bedacht zu werden. Macht er von dem Angebot keinen Gebrauch, kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte in der Regel über die Börse veräußern. Der Veräußerungsgewinn kann dann eine Entschädigung für den Kursverlust sein, den er auf seinen Aktienbesitz nach Bezugsrechtsabschlag hinnehmen muss. Dieser entsteht dadurch, dass sich der Gesamtwert aller bisher ausgegebenen Aktien (Marktkapitalisierung) aufgrund der Kapitalerhöhung auf eine höhere Zahl Aktien verteilt.

Rein rechnerisch ermittelt man den Wert des Bezugsrechts nach folgender Formel:

(Kurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1).

Beispiel: Kapitalerhöhung 10:2 zu 100; Bezugskurs 100 Euro; Kurs der alten Aktie 300 Euro

(300 - 100) : (5 + 1) = 33,33 Euro

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.156,55 +1,07
TecDax 866,04 +0,54
DowJones 12.986,80 -0,05
Nasdaq 2.528,85 -0,19
STOXX 50 3.862,91 +0,21
Nikkei 225 14.219,48 -0,23
S&P 500 Zert. 14,25 +1,28
Euro/Dollar 1,56 +0,00
Bund Future 113,46 -0,09
Gold 902,30 +0,27
Öl 124,13 +0,99

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