Grundkapital

Das Grundkapital eines Unternehmens besteht aus der Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien. Im Falle einer nennwertlosen Aktie verteilt sich dieses einfach auf die Aktienzahl. Dabei darf der anteilige Betrag des Grundkapitals je Aktie 1 Euro nicht unterschreiten. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft muss 50.000 Euro betragen. Das Grundkapital ist Bestandteil des auf der Passivseite der Bilanz verzeichneten Eigenkapitals.