Börsenlexikon

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Ausländische Fonds

Steuerlich wird zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds unterschieden:

  • Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen
  • Nicht-registrierte Fonds mit Finanzvertretern, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen
  • Alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen.

Registrierte Auslandsfonds werden bis auf wenige Besonderheiten steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Nicht-registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt, muss er bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen.

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Ebbe und Flut an den Börsen

UBS-Expertin Petra Becher berichtet alle 14 Tage neu, worauf es beim Investieren mit Zertifikaten ankommt.

NamePunkteProzent
Dax 7.003,17 -0,97
TecDax 835,29 -1,32
DowJones 12.745,88 -0,94
Nasdaq 2.445,52 -0,23
STOXX 50 3.801,59 -1,41
Nikkei 225 13.655,34 -2,06
S&P 500 Zert. 13,80 -1,08
Euro/Dollar 1,54 -0,15
Bund Future 115,07 +0,37
Gold 886,05 +0,11
Öl 122,46 +1,63

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