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Steuerlich wird zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds unterschieden:
Registrierte Auslandsfonds
werden bis auf wenige Besonderheiten steuerlich wie deutsche Fonds
behandelt. Nicht-registrierte ausländische Fonds sind
gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt.
Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt,
muss er bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen.