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AußerordentlicherAufwand

Zu den außerordentlichen Aufwendungen gehören Kosten, die nicht durch die ordentliche Geschäftstätigkeit entstanden sind (z.B. Spekulationsverluste, Beteiligungsverluste usw.). Die außerordentlichen Erträge tauchen nach dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit) in der Gewinn- und Verlustrechnung auf.