Zeichnungsprospekt

Die primäre Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Beteiligung an einem Geschlossenen Immobilienfonds/Leasingfonds bildet für einen potentiellen Anleger das Zeichnungsprospekt. Das Prospekt enthält alle wesentlichen Daten des Beteiligungsangebotes, wie z. B. die Objektbeschreibung, die Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung, die Prognoserechnung oder das dem Angebot zugrunde liegende Vertragswerk. Für die sachliche Richtigkeit, in einem Zeichnungsprospekt, der Angaben trägt die Verantwortung der Prospektherausgeber, in aller Regel also der Fondsinitiator. Auf der Grundlage der zum Herausgabezeitpunkt maßgeblichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der einschlägigen gesetzlichen Normen und Verwaltungsanweisungen muß das Zeichnungsprospekt erstellt werden. Vor allem die Vollständigkeit aller entscheidungsrelevanten Daten und Angaben verlangt das Gebot der Prospektwahrheit/klarheit.