Spekulationssteuer

Spekulationsgewinne sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, auf die noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben wird. Zudem wird Kirchensteuer fällig. Der Begriff stammt noch der vorher geltenden Steuergesetzgebung, nach der Spekulationsgewinne nur dann steuerpflichtig waren, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate (Spekulationsfrist) verstrichen waren. Für Wertpapiere, die sich schon vor Einführung der Abgeltungsteuer im Besitz des Steuerpflichtigen befanden, gilt die alte Regelung weiterhin. Verkaufsgewinne sind daher steuerfrei.