Rechenschaftsbericht
Eine KVG ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds jährlich – spätestens drei Monate (bei luxemburgischen Fonds vier Monate) nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres – einen Rechenschaftsbericht zur Information der Anleger zu veröffentlichen. Der Rechenschaftsbericht enthält zum Berichtsstichtag u. a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Insgesamt muss es Anlegern möglich sein, sich ein Urteil über die Tätigkeit und die erzielten Ergebnisse des Fonds zu bilden. Außerdem muss die KVG zusätzlich einen Halbjahresbericht erstellen.