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Konsortium

Ein Konsortium ist im Falle der Emission (Ausgabe) von Wertpapieren ein Zusammenschluss von Wertpapierhäusern, das die Plazierung der Wertpapiere im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung unter Bestimmung eines führenden Instituts (Konsortialführer) übernimmt, das heißt dafür Sorge trägt, dass die Papiere von Investoren gekauft werden.