Kompensation

Eine Kompensation im Wertpapiergeschäft bedeutet, daß eine Bank die Abwicklung von beauftragten Käufen und Verkäufen des selben Wertpapiers ohne die Börse durchführt und intern ausgleicht. In Deutschland haben sich die Banken freiwillig verpflichtet alle Orders über die Börse auszuführen, es sei denn der Kunde gestattet ausdrücklich die Kompensation. Siehe Börsenzwang.