Insider
Als Insider wird jemand verstanden, der aufgrund seiner Tätigkeit oder besonderen Stellung vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen über Daten, Zusammenhänge, Vorhaben eines Unternehmens besitzt. Wer diese Kenntnisse dazu nutzt, um zum eigenen oder drittem Vorteil Börsengeschäfte durchzuführen oder solche Informationen unbefugt weitergibt, handelt in vielen Ländern ungesetzlich. Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In Deutschland wird der Handel durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwacht. In der Praxis wurden zwar sehr viele Verdachtsfälle zur Anzeige gebracht, des Öfteren nimmt auch die BaFin von sich aus Ermittlungen auf. Zu Verurteilungen kam es aber bislang nur in wenigen Fällen.