Freiverkehr (Open Market)
Das Handelssegment „Freiverkehr“ der Frankfurter Wertpapierbörse wurde im Oktober 2005 in „Open Market“ umbenannt. Es ist neben den Segmenten „Amtlicher Markt“ („Amtlicher Handel“) und „Geregelter Markt“ das dritte gesetzlich reglementierte Marktsegment, ist aber im Unterschied zu ihnen kein amtliches, sondern ein privatrechtlich organisiertes Segment. Im weiteren Sinne wird auch der unregulierte, außerbörsliche Handel bisweilen als Freiverkehr bezeichnet. Die
Wertpapiere bzw. die Unternehmen unterliegen wenig strengen Einbeziehungsvoraussetzungen und die
Emittenten keinen Folgepflichten. Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten
Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines von der nationalen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekts oder Exposés vorlegen. Zudem ist der Antragsteller verpflichtet die Deutsche
Börse AG über wesentliche Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und schriftlich zu informieren. Der weitaus größte Teil der gehandelten Wertpapier entfällt auf
Optionsscheine und
Zertifikate, während
Aktien und
Anleihen nur einen kleinen Teil des Marktes ausmachen. Aktienemissionen im Freiverkehr sind meist von geringer Größe, entweder weil die Unternehmen selbst klein sind oder aber weil der
Streubesitz gering ist. Auch der „Entry Standard“ gehört zum Freiverkehr.