Besicherung
Vereinbarung, die einem Kreditgeber unter bestimmten Bedingungen, meist dem Ausfall des Schuldendienstes, die Verfügungsgewalt über bestimmte Vermögenswerte des Schuldners überträgt, um daraus seine Ansprüche gegen den Kreditnehmer zu befriedigen. Diese Sicherheiten sollen eine ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredites absichern. Häufige Sicherheiten sind Grundrechte, aber auch Wertpapiere, Gold, Lebensversicherungen und die Abtretung von Forderungen und Gehältern.