Ad-hoc-Meldung
Potentiell kursbeeinflussende Unternehmensmeldungen müssen von Aktiengesellschaften, deren Papiere in stärker regulierten Börsensegmenten gehandelt werden, gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WphG) veröffentlicht werden. Diese als Ad-hoc-Meldungen bezeichneten Veröffentlichungen sollen eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer gewährleisten.
Sie sind im Vorhinein der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den Börsen bekannt zu geben.