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Abschreibungen

Abschreibungen, auch als „AfA“ bezeichnet (Absetzung für Abnutzung). Sie beziffern den kalkulatorischen oder tatsächlichen Wertverlust eines dauerhaften Wirtschaftsgutes. Planmäßige Abschreibungen werden etwa bei Ausrüstungsgütern wie Maschinen vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen finden vor allem bei Beteiligungen, immateriellen Werten wie Marken- oder Firmennamen Anwendung. Abschreibungen mindern den Unternehmensgewinn.