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Make-Whole-Prämie

Eine Make-Whole-Prämie ist die Gegenleistung eines Emittenten von Anleihen an Gläubiger für das Recht, die Anleihe jederzeit vorzeitig zu kündigen. Nach gesetzlicher Definition entspricht die Make-Whole-Prämie der Summe des Nettobarwertes der nicht erhaltenen Zinszahlungen bis zur Fälligkeit und des Nominalbetrags der Anleihe. In der Praxis werden zudem zusätzliche Aufschläge gezahlt. Make-Whole-Prämien sind bei amerikanischen Anleihen weit verbreitet. Dies führt bei Anleihen, die aufgrund einer kleinen Mindestanlagesumme auch von Privatanlegern gekauft werden können, dazu, dass möglicherweise ein eigenes Basisinformationsblatt veröffentlicht werden muss. Dies hat diesen den Zugang deutlich erschwert.